Schulkonferenz

Gesetzliche Grundlage:

Schulkonferenz

§ 128 des Hessischen Schulgesetzes

1: Die Schulkonferenz ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schüler (Schulemeinde) zusammenwirken. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten

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Die Schulkonferenz der IGS Edertal besteht zur Zeit aus folgenden Personen:

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