Schulsanitätsdienst

Schulsanitätsdienst

Schulsanitätsdienst

Nach §21 Sozialgesetzbuch VII und § 10 Arbeitsschutzgesetz muss für Schülerinnen und Schüler in der Schule eine sachgerechte Erste Hilfe sichergestellt werden.

Bei mehr als einer Millionen Schulunfällen jährlich in Deutschland hat das Rote Kreuz reagiert. Das Jugendrotkreuz hat den sogenannten Schulsanitätsdienst ins Leben gerufen, um die Erste Hilfe Versorgung an Schulen zu verbessern.

Die Schülerinnen und Schüler werden von Ausbilderinnen und Ausbildern des Roten Kreuzes ausgebildet.

Dazu ist ein Erste-Hilfe-Kurs (mit Kostenbeteiligung) obligatorisch. Die weitere Fortbildung erfolgt in der Schule – im Wahlpflichtunterricht und in einer AG.

Seit 2006 leitet Harald Frank den Schulsanitätsdienst in der integrierten Gesamtschule Edertal.

An dieser Ausbildung können Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse teilnehmen.

Folgende Aufgaben haben die Schülerinnen und Schüler:

  • Sie leisten Erste Hilfe bei Schulunfällen (Pause, Sportveranstaltung, Unterricht)
  • Sie sind für die Wartung des Sanitätsmaterials verantwortlich.
  • Sie kümmern sich um den Sanitätsraum.
  • Sie erstellen Dienstpläne und haben Dienst bei Schulveranstaltungen.
  • Sie erstellen eine Notfallkartei, damit Schülerinnen und Schüler mit Allergien, Asthma, Diabetes, Herz-Kreislaufproblemen oder anderen schwerwiegenden Erkrankungen schneller geholfen werden kann.
  • Sie achten auf die Vollständigkeit der Ersten Hilfe Ausrüstung und auf die Vollständigkeit der Verbandskästen in den Fachräumen.
  • Sie führen Protokolle über alle Einsätze, zu denen sie gerufen werden.
  • Sie bilden sich laufend fort.

Grundsätzlich gilt: Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter sind nicht haftbar, auch wenn sie Fehler machen sollten. Versichert sind sie durch die Schule und das Rote Kreuz.

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