Folgende Änderungen gelten für den Unterricht nach den Osterferien.
Am Montag, 19.04.2021 findet in der 1. Stunde Klassenlehrerunterricht (Testung) statt. Die Testung erfolgt jeweils montags und mittwochs.
Die Schülerinnen und Schüler stellen sich am Montag klassenweise auf dem vorderen Schulhof auf und werden dort vom Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin abgeholt.
Bereich A Jg. 10, Bereich B Jg. 9 und Bereich C Jg. 5. Die Kontrolle der Einwilligungserklärung zur Durchführung der Antigen-Selbsttests erfolgt bereits dort durch die Kassenlehrer und Klassenlehrerinnen. Das Rote Kreuz wird die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Jgst. 5 bei der Durchführung der Tests unterstützen.
Am Mittwoch, 21.04.2021 hat der Jahrgang 6 in der 1. Stunde zur Durchführung der Tests ebenfalls eine Klassenlehrerstunde. Das Rote Kreuz wird voraussichtlich auch hier unterstützend tätig sein. Für den Jg. 9 und 10 werden ab Mittwoch sowie in den Jg. 5 und 6 ab der zweiten Schulwoche die Tests im Kursunterricht stattfinden.
Der erste Schultag (19.04.2021) gilt als „Ausnahmetag“. Erst am Dienstag, 20.04.2021 soll das Betretungsverbot konsequent umgesetzt werden.
Es dürfen nur Schülerinnen und Schüler mit vollständig ausgefüllter und unterschriebener Einwilligungserklärung am Unterricht teilnehmen. Sollte diese nicht vorgelegt werden, müssen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände unverzüglich wieder verlassen.
Positiv getestete Schülerinnen und Schüler werden im roten IT Raum isoliert und dort beaufsichtigt.
Folgender Raum-und Präsenzunterricht gilt ab dem 19.04.2021. Genauere Informationen sind im Elternbrief zu finden. Außerdem gibt es eine aktualisierte Einwilligungserklärung.