Elterninformation des Hessischen Kultusministeriums zum neuen Schuljahr 2020/21

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

heute möchte ich Sie darĂŒber informieren, wie wir uns als Schulverwaltung die Organisation des neuen Schuljahres 2020/2021 vorstellen. Erlauben Sie mir zu Beginn aber einige persönliche Bemerkungen:

Mir ist bewusst, dass Ihnen und Ihren Familien in den vergangenen Monaten einiges abverlangt wurde. Die Notwendigkeit, das Infektionsgeschehen rund um das Corona-Virus einzudĂ€mmen, hat Konsequenzen in sĂ€mtlichen Bereichen unseres Lebens nach sich gezogen, die wir uns vor einem halben Jahr alle nicht hĂ€tten vorstellen können. FĂŒr das, was Sie gemeinsam mit Schulleitungen und LehrkrĂ€ften sowie vor allem mit Ihren Kindern und fĂŒr diese geleistet haben, möchte ich Ihnen meinen Respekt zollen und herzlich Danke sagen.

Jeder Tag, an dem unsere SchĂŒlerinnen und SchĂŒler in die Schule gehen können, ist ein guter Tag. Das war und ist ein Leitmotiv bei all unseren Entscheidungen. Jeder Tag in der gewohnten Umgebung bringt den Kindern und Jugendlichen ein StĂŒck NormalitĂ€t zurĂŒck. Die bisher gesammelten Erfahrungen mit dem Schulalltag in Corona-Zeiten helfen uns fĂŒr das neue Schuljahr, in dem wir einen weiteren großen Schritt hin zu dem bis Mitte MĂ€rz gewohnten Schulleben gehen wollen. Diesen Schritt wollen wir vor allem tun, weil der eingeschrĂ€nkte Schulbetrieb eine außerordentliche Belastung nicht zuletzt fĂŒr Sie als Familien und eine große Herausforderung fĂŒr die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist.

Denn im Mittelpunkt von Schule und Unterricht stehen neben der Wissensvermittlung vor allem der Austausch mit Gleichaltrigen und das soziale Miteinander. Der persönliche Kontakt der Lehrkraft zu den SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern beeinflusst die Lernmotivation und den Lernerfolg nachhaltig und ist auf Dauer durch nichts zu ersetzen. Daher war die RĂŒckkehr zu einem schulischen Regelbetrieb immer unser oberstes Ziel. Mittlerweile hat sich auch das Infektionsgeschehen insgesamt verlangsamt, weshalb wir – gestĂŒtzt auf medizinische Empfehlungen und wissenschaftliche Erkenntnisse – das nĂ€chste Schuljahr im Regelbetrieb beginnen wollen. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie ist zu erwarten, dass es auch dann weitere EinschrĂ€nkungen im Schulalltag geben kann. Bedauerlicherweise gibt es fĂŒr keinen unserer Schritte eine Garantie, die das grundsĂ€tzliche Risiko fĂŒr alle Beteiligten mit völliger Gewissheit ausschließt. Wir sollten aber – vor dem Hintergrund unserer bisherigen Erfahrungen und unter Einhaltung aller notwendigen Regeln – mit Zuversicht das vor uns Stehende angehen und uns, so weit es geht, der NormalitĂ€t zuwenden.

In den zurĂŒckliegenden Wochen hat eine Konzeptgruppe getagt, an der neben Schulleiterinnen und Schulleitern auch Eltern- und SchĂŒlervertretern beteiligt waren. Deren Mitglieder haben intensiv ĂŒber alle relevanten Aspekte und Entscheidungen beraten, die Sie zur Planung des kommenden Schuljahres benötigen. Nachfolgend möchte ich Ihnen nun die zentralen Eckpunkte zur Organisation des Schuljahres 2020/2021 vorstellen.

Bewertung des Infektionsgeschehens
Die Strategie der Hessischen Landesregierung, besonnen mit allen Öffnungsschritten umzugehen, hat Erfolg gezeigt. Durch das umsichtige Verhalten von uns allen ist es gelungen, die Zahl der Corona-Neuinfektionen stark zu verringern und die FunktionsfĂ€higkeit des Gesundheitssystems stabil zu halten. Somit war es möglich, den Schulbetrieb und den PrĂ€senzunterricht seit dem 27. April schrittweise wiederaufzunehmen. In KindertagesstĂ€tten und Grundschulen ist seit dem 22. Juni das Abstandsgebot von 1,5 Metern bereits aufgehoben. Aufgrund der dortigen Erfahrungen möchten wir dies nach den Sommerferien auch in den anderen Schulformen umsetzen. Ihre Entscheidungen stĂŒtzt die Hessische Landesregierung dabei stets auf medizinische Empfehlungen und wissenschaftliche Erkenntnisse.

Zielsetzung fĂŒr das Schuljahr 2020/2021: Regelbetrieb an allen Schulen
Unser Ziel ist es, im kommenden Schuljahr 2020/2021 den Regelbetrieb an allen Schulen wiederaufzunehmen – sofern das Infektionsgeschehen dies zulĂ€sst. Der PrĂ€senzunterricht wird an fĂŒnf Tagen in der Woche fĂŒr alle SchĂŒlerinnen und SchĂŒler stattfinden. Die Aufhebung des Abstandsgebotes ermöglicht grundsĂ€tzlich wieder den Unterricht in allen Klassen- und FachrĂ€umen, d.h. die Schulen können wieder zu einem geregelten Klassen- und Kurssystem ohne Begrenzung der GruppengrĂ¶ĂŸe zurĂŒckkehren.

Ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bedeutet auch, dass viele Hygienemaßnahmen weiterhin notwendig sein werden. Grundlegende Hygieneregeln, wie das grĂŒndliche Handwaschen sowie regelmĂ€ĂŸiges LĂŒften der RĂ€ume, sind daher weiterhin einzuhalten.

Taktgeber aller Entscheidungen bleibt das Infektionsgeschehen. Sollten erneut EinschrĂ€nkungen des Regelbetriebs nötig sein, können ggf. das Abstandsgebot wiedereingefĂŒhrt, konstante Lerngruppen gebildet, das VerhĂ€ltnis von PrĂ€senz- und Distanzunterricht geĂ€ndert werden oder gar eine örtliche oder landesweite Aussetzung des regulĂ€ren Schulbetriebs erforderlich sein. Das Pandemiegeschehen lĂ€sst sich nicht planen. Bildungsverwaltung und Schulen sind aber auf diese Möglichkeiten vorbereitet.

Befreiung vom PrÀsenzunterricht
Nach wie vor wird es sowohl LehrkrĂ€fte als auch SchĂŒlerinnen und SchĂŒler geben, die beispielsweise aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht am PrĂ€senzunterricht werden teilnehmen können. Eine Aufhebung der PrĂ€senzpflicht ist nur in AusnahmefĂ€llen auf der Grundlage eines Ă€rztlichen Attestes möglich. Das Ă€rztliche Attest muss die BestĂ€tigung enthalten, dass im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 aufgrund der besonderen Disposition die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht. Diese Regelung gilt fĂŒr LehrkrĂ€fte, sozialpĂ€dagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie SchĂŒlerinnen und SchĂŒler, bei denen die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht oder die mit Personen mit einer solchen GefĂ€hrdung in einem Hausstand leben.

FĂŒr SchĂŒlerinnen und SchĂŒler, die aus o.g. GrĂŒnden nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen können, erfolgt bei Bedarf eine Ausstattung mit digitalen EndgerĂ€ten, die es ihnen ermöglicht, durch entsprechende Zuschaltung von zuhause aus am Unterricht teilzunehmen.

Kommunikation zwischen LehrkrĂ€ften und SchĂŒlerinnen und SchĂŒlerinnen bzw. Eltern beim Lernen zuhause
Insbesondere bei der FortfĂŒhrung des Lernens zuhause ist es von besonderer Bedeutung, dass transparente und regelmĂ€ĂŸige Kontakte sowie RĂŒckmeldeprozesse von LehrkrĂ€ften mit den SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern und bei Bedarf mit den Eltern sichergestellt werden. So wird es kĂŒnftig beispielsweise Festlegungen zu wöchentlichen Sprechzeiten, zum Empfang und zur Beantwortung von Nachrichten sowie Richtlinien dafĂŒr geben, in welchem Zeitraum RĂŒckmeldungen gegeben und Fragen beantwortet werden mĂŒssen.

Leistungsbewertung
Die im hĂ€uslichen Lernen erbrachten Leistungen werden bewertet. Dies ist immer dann möglich, wenn die mĂŒndlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen der SchĂŒlerin oder des SchĂŒlers, die Eingang in eine Bewertung finden sollen, im Zusammenhang mit dem PrĂ€senzunterricht erbracht worden sind.

FĂŒr SchĂŒlerinnen und SchĂŒler, die aufgrund eines Attests ausschließlich im Distanzunterricht beschult werden, stellen die Lehrerinnen und Lehrer sicher, dass eine direkte Anbindung an den PrĂ€senzunterricht in dem Rahmen hergestellt wird, wie es die technischen Bedingungen vor Ort zulassen. Sofern eine Zuschaltung per Video möglich ist, ist diese Variante zu bevorzugen. Die Nutzung aller gegenwĂ€rtig erhĂ€ltlichen Videokonferenzsysteme ist ĂŒbergangsweise an Schulen freigegeben. Anderenfalls ist auf eine telefonische Teilnahme am PrĂ€senzunterricht zurĂŒckzugreifen. Auf dieser Grundlage ist eine Leistungsbewertung fĂŒr die betreffenden SchĂŒlerinnen und SchĂŒler zulĂ€ssig.

HierfĂŒr sind auch besondere Formen der Leistungsfeststellung vorzusehen, etwa in der Vereinbarung einer PrĂ€senzzeit in der Schule ohne Lerngruppe, nur mit der Lehrkraft. In diesem Rahmen könnte auch eine Klassenarbeit geschrieben werden.

Ferienangebote
Über die Ferienangebote in den bevorstehenden Sommerferien sind Sie bereits in gesondertem Schreiben informiert worden. Bei Interesse an der Ferienakademie können Sie sich und Ihre Kinder noch bis 5. Juli unter folgendem Link registrieren:
Angebote in den Ferien

RĂŒckfragen
Wenn Sie RĂŒckfragen zu den Eckpunkten fĂŒr den Schulbetrieb nach den Sommerferien haben sollten, wenden Sie sich bitte an Ihre Schulleitung vor Ort.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bei allen Entscheidungen hat das Wohlergehen Ihrer Kinder oberste PrioritĂ€t. Diese Verantwortung vor Augen bin ich guten Mutes, dass wir auch weiterhin gemeinsam die vor uns liegenden Herausforderungen meistern und unseren SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern das zurĂŒckgeben können, was bereits vor Corona unsere tĂ€gliche Motivation war: eine individuelle Förderung, die jeder SchĂŒlerin und jedem SchĂŒler die Möglichkeit gibt, eine erfolgreiche Schullaufbahn zu absolvieren.

Ich danke Ihnen fĂŒr all Ihr VerstĂ€ndnis, das Sie in den vergangenen Monaten aufgebracht haben, und verbinde dies mit den besten WĂŒnschen fĂŒr hoffentlich erholsamere Tage in den Sommerferien.

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz


Hier gibt es den Elternbrief als Download: Elternbrief Schuljahresstart 2020


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