FFP2 Maskenpflicht in der Schülerbeförderung

Nach Anpassung des Infektionsschutzgesetzes möchten wir nochmal daran erinnern, dass seit Montag, dem 26.04.2021, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie der Schülerbeförderung nur noch FFP2-Masken (keine OP-Masken oder anderer Mund-Nasen-Schutz) verwendet werden.

Wir bitten alle Sie und Euch diese neuen Vorgaben zu berücksichtigen.


Kalender